Impressum

Die Impressumspflicht entfällt bei rein persönlichen oder familären Zwecken (§ 5 TMG, § 55 RStV)

Keine Informationspflichten bestehen nach § 5 TMG und § 55 RSTV, wenn die Webseite rein persönlichen oder familiären Zwecken dient: Nur „Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“ haben demnach eine Impressumspflicht.

Um den rein persönlichen und familiären Zweck des Blogs nicht aufzuweichen, wurde die Kommentierungsfunktion abgeschaltet.

Weitere Infos zur Impressumspflicht

 

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